Allgemeine Geschäftsbedingungen der 
Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH 
Stand: Juni 2025

Allgemeines, Datenschutz

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu.

Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten unseres Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insb. Art. 6 DSGVO) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Zustandekommen des Vertrages

Angebote der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg sind freibleibend; immer bleiben technische Abweichungen sowie zumutbare Abweichungen in Form, Farbe, und/oder Gewicht vorbehalten.

Ein Vertrag kommt mit dem Kunden dann zustande, wenn die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt, wobei davon abweichend auch die Auslieferung der bestellten Ware als ganze oder teilweise Annahme des Vertragsangebotes gilt. Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist berechtigt, die Bestellungen auch nur teilweise anzunehmen, ohne dass sich hieraus Änderungen der Preisgestaltung zugunsten des Kunden ergeben.

Änderungen von Aufträgen können wir nur dann berücksichtigen, wenn die hierbei entstehenden Kosten vom Auftraggeber übernommen werden.

Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil unser Lieferant seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, sind wir dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde wird unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erfüllte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

Lieferung, Lieferverzug u. Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Produktes mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Ist der Kunde jedoch Verbraucher, geht vorbezeichnete Gefahr erst mit Übergabe des Produktes auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. In diesem Fall hat der Kunde der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH zudem alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen/Schäden zu ersetzen.

Bei höherer Gewalt (z.B. Störungen bei Eigenbelieferung, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc.) ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten. Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH teilt dem Kunden Beginn und Ende der Leistungshindernisse baldmöglichst mit, soweit diese bekannt sind. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zu Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich ob diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten.

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist berechtigt, ihre Lieferverpflichtungen in Teillieferungen zu erfüllen; der Kunde ist auch in diesem Fall zur Annahme verpflichtet soweit dies für ihn zumutbar ist

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung der Vergütung im Eigentum der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten; er ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Erfolgt die Lieferung für einen vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbetrieb, dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Kunden gegen seinen Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH abgetreten.

Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten und tritt dieses Vorbehaltseigentum bereits jetzt an die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ab.

Der Kunde wird zunächst ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Im Fall des Zahlungsverzuges oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird er verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen und dem Vorbehaltsverkäufer (der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH) alle Informationen und Unterlagen zu geben,  die  er  benötigt,  um  die  Forderung  selbst  geltend  zu  machen.

Be-/verarbeitet die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ihr nicht gehörende Gegenstände ihres Kunden oder Dritten, so erwirbt sie an der neuen, von ihr bearbeiteten Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von ihr bearbeiteten Sache zu dem Wert ihrer Leistung. Der Besteller ist verpflichtet, uns den Wert der von ihm beigestellten Materialien auf erstes Anfordern zu benennen und die Richtigkeit seiner Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile anderer Sachen oder in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung der anderen Sache oder des Grundstückes entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände an die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg  gGmbH ab.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht der Lebenshilfe Lüneburg- Harburg gGmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände zu. Gleiches gilt bei Bearbeitung von beigestellten oder zugelieferten Gegenständen des Kunden.

Zahlungsbedingungen / Preise

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, wenn nicht bei Vertragsschluss schriftlich abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es in allen Fällen auf den Geldeingang bei uns an.

Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, wird unsere gesamte Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber sofort fällig. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bleibt darüber hinaus vorbehalten.

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich netto, also zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und zzgl. Frachtkosten, wenn nicht anders angegeben.

Hinweis nach § 223 SGB IX: Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg ist eine anerkannte Werkstatt für Behinderte nach § 225 SGB IX. Gemäß § 223 SGB IX können Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Zurückbehaltungsrechte / Aufrechnung / Abtretung

Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können. Dieser Ausschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Wegen der Frage der Abtretbarkeit von Ansprüchen aus diesem Vertrag (z.B. für Zwecke des Factorings) nehmen die Parteien Rücksicht auf die berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei und werden sich im Einzelfall zuvor über Gegenstand und Umfang der Abtretung verständigen. Im Übrigen gilt gegenüber Unternehmern die Regelung des §354a HGB.

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder tatsächlich wesentlich niedriger ist.

Gewährleistung

Angaben oder Leistungsbeschreibungen beinhalten in keinem Fall die Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, wenn nicht eine solche ausdrücklich vereinbart wird.

Für den Unternehmer gilt § 377 HGB hinsichtlich des Ausschlusses des Gewährleistungsanspruchs; Mängel sind spätestens innerhalb von einer Woche nach Gefahrübergang schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen.

Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Ist die Nacherfüllung mangelhafter Ware im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns auf unsere Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Wir behalten uns vor, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mengen, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.6.Macht der Kunde uns gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend und ergibt unsere Prüfung, dass die Mangelanzeige unberechtigt ist und keine Gewährleistungsansprüche bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die uns entstehenden Aufwendungen und Kosten zu ersetzen. 

Für die Gewährleistungsfrist gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Gewährleistung für den Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr verkürzt und bei Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Die Frist beginnt jeweils mit der Übergabe des Produktes. Ist die Leistung der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH für ein Bauwerk bestimmt und hat sie dessen Mangelhaftigkeit verursacht, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Weitergehende Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen von Mängel oder der Übernahme einer Garantie durch die Lebenshilfe Lüneburg- Harburg gGmbH bleiben unberührt.

Haftungsbeschränkungen

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wir haften daher insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens) vorliegt. Dasselbe gilt, soweit wir eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Beschaffenheitsgarantie übernommen haben. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich unser Firmensitz. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter    Ausschluss  des    UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, richtet sich der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH.

Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Die Vertragssprache ist deutsch. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.